Ihr Notar verfügt
nicht nur über ein abgeschlossenes Jusstudium, sondern
auch über eine lange Ausbildungs- und Praxiszeit. Darüber
hinaus muss er sich umfassenden Prüfungen unterziehen,
um die Eignung für das Führen einer Notariatskanzlei
zu erlangen.
Erst wenn alle Voraussetzungen, auch die persönliche
Integrität, gewährleistet sind, wird der Bewerber
vom Bundesminister für Justiz zum öffentlichen Notar
ernannt. Als Mitglied der jeweiligen (Länder-) Notariatskammer
unterliegt jeder Notar besonders strengen Berufsrichtlinien
und Kontrollen.
Nicht nur die profunde Rechtskenntnis, die durch Aus- und
Fortbildungsangebote der Österreichischen Notariatsakademie
laufend auf dem letzten Stand der Gesetze beziehungsweise
Rechtsprechung gehalten wird, zeichnet Ihren Notar aus, sondern
auch die Nutzung des letzten Standes der Technik. Mit CyberDOC
wurde durch das Österreichische Notariat das erste elektronische
notarielle Urkundenarchiv in Europa realisiert, das eine sichere
Archivierung der notariellen Urkunden und deren jederzeitige
Verfügbarkeit für die jeweils Berechtigten gewährleistet.
Bei Ihrem Notar ist die erste Rechtsauskunft kostenlos! Die
Beglaubigungen durch den Notar sind meist günstiger als
bei Gericht.
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